Ältere Informationen zu Corona
Vorgezogene Weihnachtsferien: Letzter Schultag am Dienstag, 15. Dezember 2020
Der Beginn der Weihnachtsferien wird aufgrund der hohen Infektionszahlen auf Mittwoch, 16. Dezember 2020, vorgezogen. Der letzte Schultag vor den Ferien ist damit am Dienstag, 15. Dezember. Genaue Informationen zur Organisation der Notbetreuung folgen so bald wie möglich.
Nach heutigem Stand öffnen die Schulen nach den Weihnachtsferien wieder am Montag, 11. Januar 2021. Dies kann sich allerdings im neuen Jahr noch ändern. Die Beratungen zur Wiederöffnung der Schulen finden am 5. Januar 2021 statt.
Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen zum Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, finden Sie hier:Neue CoronaVO Schule
Die neue Corona-Verordnung für Schulen ist am 8. Dezember in Kraft getreten. Für unsere Grundschule ergeben sich daraus keine weiteren Einschränkungen. Die komplette Verordnung finden Sie hier (Änderungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung sind gelb markiert):
Pandemiestufe 3
Inzwischen wurde für das Land Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Auf die Grundschulen hat dies aktuell keine weitreichenden Auswirkungen. Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind nun untersagt. Die genauen Regelungen und Änderungen können Sie der Corona-Verordnung für Schulen entnehmen. Die Ursprüngliche Verordnung wurde inzwischen noch einmal angepasst. Sie finden hier die aktuellste Fassung.
Hier finden Sie weitere aktuelle Corona-Verordnungen der Landesregierung:
Pandemiestufe 2
Die Landesregierung hat die Pandemiestufe 2 in Kraft gesetzt. Dies hat aktuell keine konkreten Auswirkungen auf die Schulen. Die Pandemiestufe 2 hat zum Ziel, der "Ausbreitung des lnfektionsgeschehens noch einmal besondere Aufmerksamkeit zu widmen und für die Bedeutung der Hygienekonzepte erneut zu sensibilisieren". Nähere Informationen finden Sie im Schreiben von Ministerialdirektor Michael Föll:
Alle Kinder dürfen wieder gleichzeitig in die Schule:
"Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" ab 29. Juni 2020
Seit Montag, 29.06.2020, dürfen wieder alle Grundschulkinder gleichzeitig in die Schule. Es findet „ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt. Dies bedeutet, dass alle Kinder der Klassen 1, 2, 3 und 4 wieder gleichzeitig in die Schule dürfen. Möglich wird dies durch das Wegfallen der Abstandsregelung an den Grundschulen. Genauere Informationen zum Ablauf können Sie dem Elternbrief entnehmen:
Für jedes Kind muss eine Gesundheitsbestätigung abgegeben werden. Das zugehörige Formular können Sie hier herunterladen:
Die Corona-Verordnung für Schulen finden Sie hier:
Lernbrücken
Das Kultusministerium hat die so genannten „Lernbrücken“ in den Sommerferien vorgestellt. Derzeit prüfen wir, ob und für welche Kinder unserer Schule das Angebot ggf. in Frage kommt. Wir sind hier im direkten Kontakt mit den betroffenen Kindern und Eltern. Hier finden Sie das Anschreiben von Ministerin Eisenmann zu den Lernbrücken sowie das zugehörige Konzept:
Rückkehr zum Regelbetrieb ab 29. Juni
Am 29. Juni öffnen die Grundschulen wieder für alle Klassen. Die Abstandsregel zwischen den Kindern entfällt, die Klassen können wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Nähere Informationen zur Umsetzung an der Grundschule Tennenbronn folgen.
Hier finden Sie die offiziellen Informationen und Vorgaben des Kultusministeriums sowie die vom 29. Juni an geltende Corona-Verordnung für Schulen:
Unterrichtseinteilung und Hygieneplan
Im folgenden Dokument sind die Hygiene-Regeln und organisatorische Fragen zum Unterricht nach den Pfingstferien zusammengefasst:
Hier finden Sie den mit der Stadt Schramberg abgestimmten Hygieneplan für die Grundschule Tennenbronn:
Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien (gültig ab 14. Juni) finden Sie her:
Erweiterung der Notbetreuung
Die Notbetreuung in den Schulen und Kitas wird ausgeweitet. Wer berechtigt ist und welche Nachweise erbracht werden müssen, hat die Stadt Schramberg auf ihrer Homepage zusammengefasst::
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Notbetreuung das folgende Formular:
Fahrplan zur Öffnung des Schulbetriebs
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am 6. Mai einen Fahrplan zur schrittweisen Öffnung des Schulbetriebs vorgelegt. Die Grundschule Tennenbronn arbeitet momentan an der Umsetzung der Vorgaben. Sobald es konkrete Pläne gibt werden die Eltern umgehend informiert.
Der Fahrplan des Kultusministeriums sieht folgenden zeitlichen Ablauf vor:
Wer | Wann | Hinweise |
Grundschulen, Klasse 4 | ab dem 18. Mai 2020 | Nach den Pfingstferien gemeinsam mit Stufe 2 |
Grundschulen, alle Stufen | ab dem 15. Juni 2020 bis Ende des Schuljahres | Im wöchentlichen Wechsel: eine Woche Klassen 1/3, eine Woche Klassen 2/4, dazwischen je eine Woche Fernlernen von Zuhause |
In der Pressemitteilung des Kultusministeriums zum Fahrplan ist folgendes Vorgehen beschrieben: "Der Unterricht soll sich dabei auf die Kernfächer konzentrieren, es wird ein reduziertes Angebot sein. Außerdem wird die Klassengröße halbiert, um dem Abstandsgebot Rechnung tragen zu können." Das Ministerium geht von zwei bis drei Unterrichtsstunden pro Tag für die Schüler/innen aus.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Kultusministeriums:
Ältere Corona-Verordnungen
Hier finden Sie die allgemeine Corona-Verordnung in der Fassung vom 16. Mai
Verordnung des Kultusministeriums zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs (29. April 2020):
Hier finden Sie die aktuelle Version der Corona-Verordnung (gültig ab 4. Mai 2020):
Hier finden Sie die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 9. Mai 2020:
Die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung vom 17. April 2020 finden Sie unter folgendem Link:
Die Landesregierung hat die bisherige "Corona-Verordnung" am 28. März 2020 aktualisiert. Die neue Fassung finden Sie hier:
Die Landesregierung hat die bisherige "Corona-Verordnung" am 22. März aktualisiert. Die neue Fassung finden Sie hier:
Das Land hat am 17.03. eine Verordnung herausgebracht, die mit sofortiger Wirkung gültig ist.
Brief von OB Dorothee Eisenlohr zu den Elternbeiträgen im Monat Mai
OB Dorothee Eisenlohr informiert in einem Brief an die Eltern über das weitere Vorgehen bezüglich der Gebühren für die Notbetreuung und für die Verlässliche Grundschule. Für unsere Schule gelten hier folgende Regelungen: Die Notbetreuung kostet nichts. Die Gebühren für die Verlässliche Grundschule werden im Mai noch einmal ausgesetzt. "Das ist der Empfehlung von Städte- und Gemeindetag folgend zwar noch kein Erlass, soll Sie als Eltern aber zunächst einmal finanziell entlasten." Das komplette Schreiben finden Sie hier:
Für Eltern mit Kindern an weiterführenden Schulen:
Das Land Baden-Württemberg ersetzt Eltern, die für die Busfahrkarten der Kinder einen Eigenanteil bezahlen müssen, bis zu den Sommerferien zwei Monatsbeiträge. In einem Schreiben des Städtetages heißt es hierzu: "Weil die Tickets aufgrund der Schulschließung der vergangenen Wochen von den meisten Schülerinnen und Schülern kaum oder nur wenig genutzt werden konnten, sollen die Familien bis zu den Sommerferien von zwei Monatsraten ihrer selbst zu zahlenden Kostenanteile entlastet werden." Die Gebühren im Monat Mai werden ausgesetzt, voraussichtlich werden auch die Beträge für Juni nicht eingezogen.
Die Eltern von Grundschulkindern sind hiervon nicht betroffen, da sie keinen Eigenanteil für die Busfahrkarten leisten müssen.
Die Schreiben des Städtetags, des Landes Baden-Württemberg und des Landratsamtes Rottweil zu diesem Thema finden Sie hier:
Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung (29. April 2020)
Die Landesregierung hat in einer Verordnung die Bedingungen zur Leistungsbewertung, zu Abschlussprüfungen und zu Versetzungen festgelegt. Für Grundschulen sind unter anderem folgende Informationen interessant: "Bei Versetzungsentscheidungen im Schuljahr 2019/2020 bleiben Leistungen, die geringer als mit der Note 'ausreichend' bewertet sind, außer Betracht. [...] Eine freiwillige Wiederholung einer Klasse zum Beginn des ersten Halbjahres im Schuljahr 2020/2021 gilt nicht als Wiederholungen wegen Nichtversetzung der Klasse, die zuvor erfolgreich besucht worden ist."
Die komplette Verordnung finden Sie hier:Schreiben der Kultusministerin an die Eltern (28. April 2020):
In einem Schreiben von Kultusministerin Susanne Eisenmann an die Eltern äußert sie sich unter anderem zu den Aussichten für Grundschulen: "Auch prüfen wir, ab wann und wie wir die Grundschulen in den Präsenzunterricht einbeziehen können. Unser Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler in allen Schularten und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr zumindest zeitweise Präsenzunterricht erhalten, um auch eine bessere Verknüpfung mit den Fernlernangeboten zu ermöglichen - allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass dies im Sinne des Infektionsschutzes möglich ist."
Das komplette Schreiben finden Sie hier:
Nachricht an die Kinder in Baden-Württemberg von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (1. Mai 2020):
Aktueller Stand zur Schließung der Grundschulen
In einem Schreiben vom 20. April äußert sich Kultusministerin Susanne Eisenmann zur aktuellen Lage rund um die Schulschließungen. Bezogen auf Grundschulen sind folgende Informationen entscheidend: "Nach der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder
und dem Abstimmungsgespräch der Kultusministerkonferenz vom 15. April 2020 ist für den eingeschränkten Schulbeginn in Baden-Württemberg der 4. Mai 2020 vorgesehen. [...] An den Grundschulen beginnt der Unterricht zu einem noch festzulegenden, späteren Zeitpunkt mit der Klassenstufe 4. Hier sind dann die Vorbereitung des Übergangs auf die weiterführende Schule sowie der Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht vorrangig. Ergänzende Hinweise folgen rechtzeitig."
Das komplette Anschreiben finden Sie hier:
In einem Schreiben vom 9. April äußert sich Kultusministerin Susanne Eisenmann erneut zu einer möglichen Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Genaue Angaben sind aber weiterhin noch nicht möglich:
Kultusministerin Susanne Eisenmann äußert sich in einem Schreiben vom 6. April zum aktuellen Stand der Schulschließungen. Sie schreibt unter anderem: "Danach, ab 20. April, läuft - Stand heute - die Frist der Beschränkungen ab. Ob und wie wir dann wieder mit dem Schul- und Kitabetrieb starten, kann heute noch nicht zuverlässig gesagt werden. Wir bereiten uns auf verschiedene Szenarien vor. Sicher wird nicht alles auf Knopfdruck wieder anlaufen, wie es am 16. März enden musste. Die Lage mit dem Virus ist weiter dynamisch und der Schutz der Gesundheit steht über allem. Gleich nach Ostern werden wir mitteilen, ob ab 20. April ein Wiedereinstieg in Stufen an den Schulen und Kitas möglich ist und wie er konkret aussehen soll. [...]
lch bitte Sie um Verständnis, dass genauere Vorhersagen heute noch nicht möglich sind. Wir verfolgen die weitere Entwicklung genau und informieren rechtzeitig, wie es nach den Osterferien weitergeht. Alle aktuellen lnformationen finden Sie zudem auf unserer Internetseite unter
www.km-bw.de."Das komplette Schreiben finden Sie hier:
Für Eltern, die Kinder an weiterführenden Schulen haben:
Die Informationen zur Durchführung der Abschlussprüfungen wurden aktualisiert. Die neuen Ausführungsbestimmungen finden Sie unten. Änderungen im Vergleich zu den vorherigen Dokumenten sind grau hinterlegt.
Die Notbetreuung wird auch während der Osterferien angeboten. Nähere Informationen und eine genaue Definition, welche Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, finden Sie im folgenden Schreiben:
Für alle Eltern, die Kinder an weiterführenden Schulen haben:
Die Bus-Monatskarten für Schüler/innen können für einzelne Monate gekündigt werden. Diese Information ist für die Eltern der Grundschulkinder weniger relevant, da sie keinen Eigenanteil für die Busfahrkarten bezahlen müssen. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat zudem alle Beteiligten darum gebeten, die Schülertickets für den öffentlichen Nahverkehr nicht zu kündigen. Dies könne dazu beitragen, kleine und mittelständische Busunternehmen vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bewahren. Nähere Informationen finden Sie im folgenden Dokument:
Es wurden neue Termine für die Abschlussprüfungen festgelegt:
Achtung - für alle Eltern, die Kinder an weiterführenden Schulen haben und in diesem Jahr Prüfung machen: Die Abschlussprüfungen sind in Baden-Württemberg verschoben. Siehe hierzu die neuesten Infos des Kultusministeriums.
Notfallbetreuung
Wichtig für die Notfallbetreuung: Es wurden in einer Ergänzung der Verordnung vom 17.03.2020 weitere Berufe und Regelungen aufgenommen. Bitte beachten Sie diese Hinweise und melden sich ggf. an der Schule wenn die Ergänzung auf Sie zutrifft.
Ansprache von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum beschlossenen Kontaktverbot vom 22. März 2020:
Ministerpräsident Kretschmann hat die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verschärft:
Elternbriefe
Informationen des Kultusministeriums Baden-Württemberg: